Stiftungssatzung – Auszüge
Stifter und Träger ist die urbanlife e.G.
Präambel
Wir leben in einer Zeit, in der Menschen vereinsamen und immer mehr in die digitale Welt tauchen. Der Mensch ist ein kommunikatives, soziales Wesen, so müssen Räume im öffentlichen Raum geschaffen werden, wo sich Menschen bedingungslos und einfach begegnen können.
In vergangener Zeit war dies zum Beispiel der Brunnen in der Mitte eines Viertels oder eines Dorfes. Eine Form dieser Begegnungsmöglichkeit sind mehr und mehr offene Bücherschränke. Wir fördern soziokulturelle Projekte z.B. an den offenen Bücherschränken, um so die Gemeinschaft vor Ort zu stärken. Der Austausch von Büchern an den Bücherschränken lädt zum Austausch der Menschen ein. Mit Hilfe von kulturellen Projekten am Bücherschrank wird dies verstärkt.
Im Gegensatz zu der festen Verortung an einen äußeren Raum steht das steigende Bedürfnis der Menschen flexibel zu bleiben. In der heutigen Zeit leben Menschen nicht mehr ihr ganzes Leben an einem Ort. Es geht darum neue Lebensformen zu finden, die diesem Bedürfnis entsprechen, aber auch die Möglichkeit nach Gemeinschaft vor Ort bieten. Hier sollen Projekte gefördert werden, die das möglich machen.
Eine Möglichkeit dafür sind z.B. Tiny-Häuser mit passenden Siedlungen. Der Grundgedanke der Tiny-Häuser ist, dass sie so groß sind, dass man sie auf einem Hänger von einem Ort zum anderen Transportieren kann. Wer sich verändern will, nimmt seine Wohnstadt mit.
Die Vision der Stifter ist, dass aus diesem Gedanken sogar ganze Gemeinschaften entstehen, die wieder mehr in offenen Gemeinschaften zusammenleben und gleichzeitig flexibel genug um auch auf berufliche Veränderungen zu reagieren.
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit folgenden Satzungszweck:
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung von Natur- und Umweltschutz, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass Projekte gefördert werden, die den inneren und äußeren Raum von Menschen erweitern.
Seine satzungsmäßigen Zwecke kann die Stiftung insbesondere vor allem durch folgende, weitere Maßnahmen verwirklichen:
anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke
durch Körperschaften des öffentlichen Rechts
Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 AO bedienen, soweit die Stiftung die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.